AAID setzt sich gerichtlich gegen ADA durch

Leading Implant Centers gratuliert der AAID – ab sofort dürfen Implantologen in Texas mit ihrer fachlichen Spezialisierung werben

BildAustin, Texas, Februar 2016 – Die American Academy of Implant Dentistry (AAID), drei weitere dentale Fachgesellschaften und fünf Zahnärzte aus Texas haben sich am 21. Januar gegen die ADA (American Dental Association) durchgesetzt. Gemeinsam haben sie das Recht erkämpft, Patienten über ihre fachliche Spezialisierung informieren zu dürfen. Ab sofort dürfen sie in Texas mit ihrer fachlichen Qualifikation werben und ihren Patienten ausführliche Informationen über ihr Wissen zur Verfügung stellen. Somit erleichtern sie diesen die Entscheidung bei der Suche nach einem kompetenten Dentalmediziner.

Dentistry IQ, ein etabliertes Internetportal zu allen Themen rund um die Dentalmedizin, berichtet in zwei Artikeln vom 25. und 26. Januar 2016 über den Durchbruch, den die AAID für die orale Implantologie in Texas errungen hat. Grund für die Klage, die unter anderem von der AAID eingereicht wurde, war die Tatsache, dass es Dentalmedizinern in Texas durch das Texas State Board, gemäß Texas Administrative Code § 108.54, bisher untersagt war, mit ihren speziellen Qualifikationen als orale Implantologen zu werben, da diese nicht unter den neun offiziell anerkannten Fachbereichen der American Dental Association (ADA) gelistet waren. Das Gericht befand § 108.54 als verfassungswidrig, da er das im ersten Verfassungszusatz niedergeschriebene Recht, wahrheitsgemäße und nicht irreführende Werbung zu betreiben, verletze.

Dr. Richard Mercurio, Präsident der American Academy of Implant Dentistry (AAID) freut sich über diesen großen Sieg für Patienten des Staates Texas und darüber, dass diese nun mehr Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die ihnen die Entscheidung, bei welchem Dentalmediziner sie sich behandeln lassen, erleichtern. Patienten erhalten ab sofort konkrete Informationen darüber, wie erfahren ein Zahnarzt im komplexen und umfassenden Feld der oralen Implantologie ist.

Richter Sparks, der die Entscheidung zugunsten der AAID gefällt hat, bemerkte, dass “… die Öffentlichkeit sich wohl kaum irregeleitet fühle, wenn ein Dentalmediziner mit lizensiertem AAID Diplomatenstatus als “Facharzt für orale Implantologie” für sich werbe und man später herausfinde, dass die AAID technisch betrachtet, gemäß texanischem Recht keinen “Fachstatus” besitze, da es diesen gemäß den Richtlinien der ADA nicht erlangt habe.” Für ihn stelle es sich so dar, als ob ” … der wahre Sinn der texanischen Reglementierung der sei, die tief verwurzelten wirtschaftlichen Interessen von Organisationen und Dentalmedizinern in von der ADA anerkannten Fachgebieten zu schützen.”

Frank Recker, DDS, JD und General Counsel der AAID bestätigt, dass dies eine Fortführung von Gerichtsentscheiden des Staates (USA) und der Bundesstaaten sei, die die Prämisse unterstützen, dass auch nicht von der ADA anerkanntes Expertentum existiere, glaubwürdig sei und Dentalmediziner, die von ihren Fachgesellschaften in ihren Gebieten zertifiziert seien, die Öffentlichkeit über ihr Expertentum informieren dürfen.

Was der Rechtsprechung zugunsten der AAID in diesem speziellen Fall stark zugute kam, war die ausgesprochen schwache Argumentation der Verteidigung, die keinerlei Beweise vorlegen konnte, dass die Betätigungsfelder der Kläger ungesetzlich oder nicht anerkannt seien. Sie hätten lediglich an das Gericht appelliert, “ihnen zu vertrauen”, und sich auf gesunden Menschenverstand und ihre Erfahrung im Dentalbereich berufen.

Dr. Recker, der als oberster Berater der Kläger fungierte, gab an, dass diese Entscheidung ein Sieg für den ersten Verfassungszusatz sei. Man werde den Begriff “Spezialisierung” ab sofort unter einem neuen Licht sehen. Revierkämpfe und wirtschaftlicher Protektionismus müssen sich nun zu einer freien Marktwirtschaft hin entwickeln, in der der Verbraucher die Wahl trifft.

Auch für die Leading Implant Centers ist dieses Gerichtsurteil eine sehr erfreuliche Bestätigung ihrer jahrelangen Aktivitäten, den Status eines durch eine anerkannte dentale Fachgesellschaft auf höchstem Niveau zertifizierten Oralimplantologen auf dem Markt und für Patienten erkennbar und unterscheidbar zu machen. Durch enge Kooperation mit verschiedenen Fachgesellschaften der Dentalmedizin werden sie schon seit Jahren in diesem Bestreben aktiv gefördert. Bei Leading Implant Centers geführte Mitglieder erhalten professionelle Unterstützung darin, mit und für ihre herausragenden Qualifikationen im Bereich der oralen Implantologie zu werben.

Die Originalartikel von Dentistry IQ finden sie hier:

http://www.dentistryiq.com/articles/2016/01/united-states-district-court-ruling-sets-stage-for-expansion-of-dental-specialties-practitioner-independence-from-ada-restrictions.html

und hier:
http://www.dentistryiq.com/articles/2016/01/texas-us-district-court-sides-with-aaid-on-specialization-lawsuit.html

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Leading Implant Centers wurde 2012 mit dem Ziel gegründet, durch nachweislich hohe Qualifikation der Mitglieder für mehr Transparenz auf dem weltweiten Markt der oralen Implantologie zu sorgen. Ein wissenschaftlicher Beirat prüft jede Bewerbung um Mitgliedschaft nach strengen, klar definierten Kriterien. Hierdurch soll die Seriosität und Glaubwürdigkeit des Portals gewährleistet werden, mit der es sich von der großen Masse der Implantologenplattformen im Internet abheben möchte. Leading Implant Centers wird von mehreren internationalen dentalen Fachgesellschaften unterstützt.

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